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HAUSORDNUNG DES KUNSTMUSEUM WOLFSBURG


Herzlich Willkommen im Kunstmuseum Wolfsburg. Unser Ziel ist es, Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Besuch im Haus zu ermöglichen. Gleichzeitig bemühen wir uns, auch der notwendigen Sicherheit und dem Schutz ausgestellter, uns anvertrauter Kunstwerke gerecht zu werden. Dazu sind gewisse Regeln notwendig, die als Hausordnung für alle Besucher*innen verbindlich werden. Die Direktion übt das Hausrecht vertreten durch die Mitarbeiter*innen aus. Mit Betreten des Kunstmuseum Wolfsburg erkennen Sie als Besucher*in diese Regeln an:


▪ Die Eintrittsentgelte und Öffnungszeiten werden vom Museum festgelegt. Die Details können auf www.kunstmuseum.de und an den Bildschirmen der Kasse eingesehen werden.
▪ Die Eintrittskarte ist jeweils nur an einem Tag gültig und personengebunden.
▪ Im gesamten Museumsgebäude ist das Rauchen verboten.
▪ Das Anfassen oder Berühren von Kunstwerken ist nicht gestattet. Wir bitten Sie, den Sicherheitsabstand zu wahren und Absperrungen zu respektieren.
▪ Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen der Alarmeinrichtungen entsteht die Pflicht zur Kostenerstattung. Die Besucher*innen haften für alle durch ihr schuldhaftes Verhalten verursachten Beschädigungen an Ausstellungsobjekten, Inventar, Einrichtung und allen anderen im Besitz des Kunstmuseum Wolfsburg befindlichen Gegenständen.
▪ Das Mitführen von Haustieren ist im Museum nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für Assistenzhunde. Besucher*innen in Begleitung von Assistenzhunden sind im Haus willkommen. Wir bitten um vorherige Anmeldung via Telefon oder Mail.
▪ Um einer Beschädigung von Exponaten vorzubeugen, bitten wir Sie, Rucksäcke und Taschen sowie dicke Jacken und Mäntel, Stöcke, Schirme und Ähnliches in den Schließfächern der Garderobe abzulegen. Kleine (max. Größe 20 x 30 x 14 cm) oder medizinisch notwendige Taschen können Sie in die Ausstellungen mitnehmen. Hier behalten wir uns das Recht der Taschenkontrolle vor. Ausgenommen sind medizinisch begründete Gehhilfen sowie Kinderwagen und Rollstühle.
▪ Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Für abhanden gekommene Garderobenschlüssel wird ein Ersatz von 15,- € gefordert. Siehe auch Benutzungsordnungen für Garderoben-/Schließfachschränke
▪ Kleidungsstücke dürfen in den Ausstellungen aus Sicherheitsgründen nicht über dem Arm getragen werden.
▪ In den Ausstellungsräumen ist Essen und Trinken, sowie das Mitführen von Flüssigkeiten nicht gestattet. Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
▪ Das Fotografieren in den Ausstellungen ist für private Zwecke erlaubt. Sollte bei einzelnen Werken keine Fotografiererlaubnis vorliegen, ist dies in der Ausstellung mit einem Symbol gekennzeichnet. Die Benutzung von Stativen, Selfie-Sticks und Blitzlicht ist nicht erlaubt.
▪ Mit Rücksicht auf andere Besucher*innen bitten wir Sie, Ihre Mobiltelefone auf Lautlos-Modus zu stellen.
▪ Lehrende, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für das Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Schulen und Kindergärten bitten wir, ihr Frühstück mit Rücksicht auf die anderen Besucher*innen nur nach Absprache mit den Guides/dem Kassenpersonal an ihnen zugewiesenen Orten zu verzehren.
▪ Führungen durch Dritte sind in der Kunstvermittlung anzumelden.


Ihre Kritik, Anregungen und Wünsche sind uns sehr wichtig. Gern können Sie sie über das Kassenpersonal an die Direktion weiterleiten oder uns unter info@kunstmuseum.de informieren. 


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Kunstmuseum Wolfsburg!


Wolfsburg, im April 2023

Die Direktion